Familienpsychologisches Gutachten im Eilverfahren
Sie befinden sich in einem familiengerichtlichen Eilverfahren oder streben ein solches an? Wir helfen Ihnen weiter! Viele Jugendamt-Mitarbeiter und Verfahrensbeistände kennen sich im Bereich der Entwicklungspsychologie nicht aus und geben daher teilweise absurde Empfehlungen ab. Dennoch folgen entscheidungsschwache Familienrichter – wenn keine adäquaten Gegenmaßnahmen ergriffen werden – den Empfehlungen des Jugendamtes bzw. Verfahrensbeistandes meist blind. Die Einholung eines Privatgutachtens ist in der Regel der einzige Weg, um in einem familiengerichtlichen Eilverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich zu sein.
Wir haben uns auf die Erstellung von Privatgutachten in familiengerichtlichen Eilverfahren spezialisiert. Als Marktführer in diesem Bereich konnten wir bereits vielen Auftraggebern ermöglichen, dank unserer Stellungnahmen ihr Kind deutlich häufiger zu sehen als vom Jugendamt bzw. Verfahrensbeistand empfohlen oder vom erstinstanzlichen Gericht vorgesehen. Mit Hilfe unserer qualitativen Expertise können wir im Regelfall auch Ihre Chancen im familiengerichtlichen Verfahren erheblich verbessern. Dank unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich des Kindschaftsrechts gewährleisten wir Ihnen die bestmögliche Qualität, wenn Sie im Eilverfahren obsiegen möchten.
Dass Jugendamt-Mitarbeiter und Verfahrensbeistände in Eilverfahren zu den heimlichen Richtern geworden sind, ist eine Unsitte im deutschen Familienrecht. Inhaltlich richtige Anwaltsschriftsätze, welche die Berichte des Jugendamtes und Verfahrensbeistandes angreifen, werden oftmals von den Familienrichtern nicht ernst genommen – mangels psychologischer Qualifikation. Hier setzt das Institut für Rechtspsychologie an. Wir zerpflücken die Empfehlungen vom Jugendamt und Verfahrensbeistand im Eilverfahren aus psychologischer Sicht in Form von Privatgutachten, damit Sie Ihr Ziel mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit erreichen können.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich etwaiger Mängel von Berichten des Jugendamtes und Verfahrensbeistandes an. In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung binnen 24 Stunden. Senden Sie uns einfach die zu prüfenden Unterlagen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kosten entstehen für Sie erst, sobald Sie uns für die Erstellung einer privatgutachterlichen Stellungnahme beauftragen. In der Rubrik Privatgutachten finden Sie Arbeitsproben, sodass Sie sich selbst von der Qualität unserer Arbeit überzeugen können.